Als zukunftsorientierte Schule
mit einer über 400jährigen Tradition berücksichtigt das Märkische Gymnasium seine Schülerinnen und Schüler mit ihren individuellen Begabungen und Lernvoraussetzungen. Diverse Angebote und
Maßnahmen gehen auf die unterschiedlichen Lern- und Förderbedarfe ein, um die Entwicklungspotentiale der Schülerinnen und Schüler bestmöglich zu wecken, zu fördern und weiterzuentwickeln. Unser
Konzept lässt den Kindern und Jugendlichen den nötigen Entwicklungsspielraum und unterstützt sie gemeinsam mit den Eltern bei der Entwicklung ihrer Persönlichkeit.
Individuelle Förderung – sowohl die Begabungs- und Begabtenförderung als auch die unterstützende Förderung - umfasst dabei nicht nur Maßnahmen innerhalb des Regelunterrichts,
sondern auch vielfältige Angebote an außerunterrichtlichen Aktivitäten innerhalb der Schule und an außerschulischen Orten.
Vor dem Hintergrund eines beschleunigten Wandels in der Gesellschaft und Arbeitswelt ist uns zweierlei in gleicher Weise wichtig: erstens, die Stärkung und
Weiterentwicklung der kognitiven Fähigkeiten durch Vermittlung von profunden Fach- und Methodenkenntnissen; zweitens, die Ausbildung von Sozial- und Kommunikationskompetenzen. Die Kinder und
Jugendlichen lernen Verantwortung für sich, ihre Mitschüler und die Schulgemeinschaft zu übernehmen, anderen mit Toleranz zu begegnen und kritisch, dabei aber konstruktiv, am Schulleben
teilzunehmen. Sie lernen darüber hinaus, Verantwortung für die Umwelt zu übernehmen und benachteiligten Menschen zu helfen.
Die Basis der individuellen Förderung bildet eine respektvolle, wertschätzende und engagierte Haltung all der Menschen, die den schulischen Prozess der Persönlichkeitsentwicklung
begleiten.
Wir möchten unsere neuen Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 5 behutsam in den Schulalltag am Märkischen Gymnasium einführen. Dies gilt für den sozialen wie auch den kognitiven Bereich.
Insbesondere angesichts der zum Teil frühen Einschulung ist es unser Ziel, individuelle Fördermöglichkeiten zu entwickeln. Dies bedeutet sowohl die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit partiellen Schwächen als auch der Schüler/innen, die sich durch besondere Begabungen und Stärken auszeichnen. Dem Schulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen soll umfassend Rechnung getragen werden: