Während der beiden ersten Jahre der gymnasialen Oberstufe können Schülerinnen und Schüler für einen Auslandsaufenthalt gemäß § 43 Abs. 3 SchulG beurlaubt werden. Nach Rückkehr wird die Schullaufbahn grundsätzlich in der Jahrgangsstufe fortgesetzt, in der der Auslandsaufenthalt begonnen wurde.
Schülerinnen und Schüler, die zu einem einjährigen Auslandsaufenthalt in der Einführungsphase oder einem halbjährigen Auslandsaufenthalt im zweiten Halbjahr der Einführungsphase beurlaubt sind, können ihre Schullaufbahn ohne Versetzungsentscheidung in der Qualifikationsphase fortsetzen.
Das zweite Jahr der Qualifikationsphase kann nicht für einen Auslandsaufenthalt unterbrochen werden.“ (vgl. APO-GOSt, §4.1)
Wie stelle ich einen Antrag für ein Auslandsjahr?
Den Antrag bitte an die Schulleitung adressieren.
Was muss dieser Antrag enthalten?
Der Antrag sollte folgende Informationen enthalten:
Wie geht es nach der Antragstellung weiter?
Nach Antragstellung folgt ein verpflichtendes Beratungsgespräch mit Schulleitung und Auslandsbeauftragter.
Den schriftlichen Antrag senden Sie als Erziehungsberechtigte postalisch bitte an folgende Adresse:
Märkisches Gymnasium Iserlohn
Alexander-Pfänder-Weg 7
58636 Iserlohn