Hausordnung

1. Schulgelände

Das Schulgelände umfasst neben dem Schulgebäude, dem Schulhof für die Sekundarstufe I und dem Oberstufenschulhof auch den Bereich des Stadions, die Zufahrt zum Schulhof bis zur Schranke sowie den gesamten Bereich um das Mensagebäude, die Sporthallen und den Bereich bis zum Tunnel, einschließlich des Tartanplatzes.

Alle Schülerinnen und Schüler verhalten sich so, dass niemand belästigt oder gefährdet wird. Alle achten auf Sauberkeit.

Insbesondere ist zu beachten:

  1. Dem Erhalt der gestalteten Bereiche des Schulgeländes kommt besondere Aufmerksamkeit zu.
  2. Das Werfen mit Schneebällen ist untersagt.
  3. Für Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 und 6 ist auf dem gesamten Schulgelände die Nutzung des Handys verboten.
  4. Spiele auf digitalen Endgeräten (z.B. Handys, Tablets) sind für alle Schülerinnen und Schüler auf dem gesamten Schulgeländeverboten. Ausnahmen gelten nur für unterrichtliche Zwecke nach vorheriger Genehmigung durch die Lehrkraft.
  5. Das Erstellen von Fotos und Videos ist auf dem gesamten Schulgelände untersagt. Ausnahmen gelten nur nach vorheriger Genehmigung durch eine Lehrkraft.
  6. Fahrräder werden nur an den Fahrradständern am Sportplatz abgestellt.
  7. Für Bewegung und Ballspiele nutzen die Schülerinnen und Schüler den Schulhof, den Basketballplatz und, sofern die Witterungsbedingungen dies zulassen, den Tartanplatz am Treppenaufgang.
  8. Die kommerzielle Anlieferung von Speisen auf das Schulgelände ist bis auf offiziell genehmigte Ausnahmen untersagt.
  9. Der Konsum von Alkohol, Cannabis und sonstigen Rauschmitteln ist auf dem gesamten Schulgelände verboten. Das Mitbringen von Alkohol, Cannabis und sonstigen Rauschmitteln in die Schule oder auf das Schulgelände ist nicht erwünscht. Auf das generelle Rauchverbot auf dem Schulgelände wird verwiesen.“

 

2. Gebäude

Das Verhalten im Gebäude soll von Rücksichtnahme und Verantwortungsbewusstsein geprägt sein.

Insbesondere ist zu beachten:

  1. Die Schülerinnen und Schüler betreten das Gebäude durch die Schülereingänge, die vom Hausmeister um ca. 7.45 Uhr aufgeschlossen werden. Die Eingangstür zum Verwaltungstrakt ist kein Schülereingang. Bei schlechtem Wetter (z.B. starker Regen, Kälte) werden die Schülereingänge bereits um 7.30 Uhr für die Schülerinnen und Schüler geöffnet. Bis zum ersten Klingeln dürfen sich die Schülerinnen und Schüler nur in der Pausenhalle aufhalten.
  2. Die Lehrkräfte sowie die Schülerinnen und Schüler achten auf Sauberkeit in den Fluren, auf den Treppen, in der Pausenhalle und den Oberstufenaufenthaltsräumen.
  3. Innerhalb des Gebäudes ist das Abspielen von Musik ohne Kopfhörer und das Aufsprechen und Abhören von Nachrichten mit dem Handy verboten.
  4. Das Spielen mit Bällen ist im Schulgebäude untersagt.
  5. Die Schülerinnen und Schüler halten ihre Toiletten sauber.

 

3. Klassenzimmer

Jede Klasse ist für ihren Klassenraum verantwortlich. Insbesondere ist zu beachten:

  1. Im wöchentlichen Wechsel sind zwei Schülerinnen und Schüler für die Sauberkeit und Ordnung im Klassenraum (einschl. Tafeldienst) verantwortlich.
  2. Die Schülerinnen und Schüler achten in den Pausen auf genügende Lüftung, sowie auf das Schließen der Fenster und auf das Hochstellen der Stühle nach der letzten Unterrichtsstunde.
  3. Der Klassenraum wird bei Bedarf gefegt und immer nach der letzten Unterrichtsstunde besenrein verlassen.
  4. Die Schülerinnen und Schüler gehen pfleglich mit den schuleigenen Lehr- und Lernmitteln sowie dem Mobiliar und sonstigen Einrichtungen um.
  5. Während des Unterrichts sind die Handys der Schülerinnen und Schüler auf stumm geschaltet und verbleiben in der Schultasche. In den Fünfminutenpausen dürfen die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I das Handy nicht verwenden.
  6. Nur im Ausnahmefall und nur mit vorheriger Genehmigung der unterrichtenden Lehrkraft dürfen Schülerinnen und Schüler das Tafelbild, angeschriebene Hausaufgaben oder das Beamerbild abfotografieren, z.B. für erkrankte Mitschülerinnen und Mitschüler oder als Lernpate/Lernpatin für Leistungs-sportlerinnen und -sportler.

 

4. Schulhof und große Pausen

  1. Für Klassen der Sekundarstufe I:
    Die Schülerinnen und Schüler verlassen in den großen Pausen die Klassen- und Fachräume und begeben sich zügig auf den oberen Schulhof. Bei schlechter Witterung (Pausenlicht) darf die Pausenhalle genutzt werden. Der Schulhof reicht bis zum Beginn der asphaltierten Zufahrt und der Treppenanlage einschließlich des Basketballplatzes.
  2. Für die Oberstufe:
    Die Oberstufenschülerinnen und -schüler halten sich nach Verlassen der Kurs- und Fachräume auf dem Oberstufenschulhof bzw. in den Oberstufenaufenthaltsräumen auf.

 

Bezüglich der WLAN-Nutzung wird auf die WLAN-Nutzerordnung vom 14.6.2022 verwiesen.

 

Iserlohn, den 2. Oktober 2024

 

Jens Schwegmann, Schulleiter